Scheidung & Trennung – Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Eine Scheidung ist meist eine der schwersten Entscheidungen im Leben. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind, faire Ergebnisse erzielen und den Blick nach vorn richten können.

Das Wichtigste zur Scheidung in Deutschland

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch gerichtliches Urteil geschieden werden. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe – in der Regel wird dies nach einem einjährigen Trennungsjahr vermutet. Während dieser Zeit müssen die Eheleute getrennt leben, also „Tisch und Bett" aufgegeben haben. Ein Umzug ist dafür nicht zwingend erforderlich; auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich.

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute über die wesentlichen Folgesachen einig. Das Verfahren ist in der Regel schneller, kostengünstiger und schonender für alle Beteiligten – insbesondere für gemeinsame Kinder. Wir helfen Ihnen, eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln, die Bestand hat.

Bei einer streitigen Scheidung vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Familiengericht. Ob Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich oder Unterhalt – wir kennen die Spielräume und nutzen sie für Sie.

Folgesachen der Scheidung

Neben der eigentlichen Scheidung sind häufig weitere Punkte zu regeln:

  • Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften werden zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel automatisch im Scheidungsverfahren, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder modifiziert werden.
  • Zugewinnausgleich: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss dem anderen die Hälfte des Unterschieds ausgleichen – es sei denn, ein Ehevertrag regelt dies anders.
  • Ehegattenunterhalt: Nach der Scheidung besteht grundsätzlich Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt ist nur unter engen Voraussetzungen geschuldet, z.B. bei Kinderbetreuung oder langer Ehedauer.
  • Sorge- und Umgangsrecht: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen. Der Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht des anderen Elternteils sind zu regeln.
  • Hausrat und Immobilien: Wer behält was? Wir helfen bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats und bei Fragen zur gemeinsamen Immobilie.

Unser Vorgehen

Wir nehmen uns Zeit für ein ausführliches Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation vollständig erfassen. Dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie – ob auf Einigung ausgerichtet oder auf konsequente Interessenvertretung vor Gericht. Sie wissen bei uns stets, wo Sie stehen und was die nächsten Schritte sind.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange muss ich getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
    In der Regel ein Jahr. Nach drei Jahren gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert – auch wenn ein Ehepartner widerspricht. In Ausnahmefällen (unzumutbare Härte) ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
  • Muss ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
    Nein. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Entscheidend ist, dass Sie getrennte Haushalte führen – also nicht mehr gemeinsam kochen, schlafen oder wirtschaften.
  • Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus?
    Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Möglichkeiten sind: Verkauf und Aufteilung des Erlöses, Übernahme durch einen Ehepartner gegen Ausgleichszahlung, oder Realteilung. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrer Lage sinnvoll ist.
  • Wie wird der Unterhalt während der Trennungszeit geregelt?
    Während des Trennungsjahres besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommensverhältnissen beider Eheleute.
  • Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
    Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen – sprechen Sie dazu einen Steuerberater an.
  • Was kostet eine Scheidung?
    Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Ihren gemeinsamen Einkommensverhältnissen ergibt. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute von z.B. 4.000 € liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung typischerweise zwischen 1.500 und 2.500 €. Wir erstellen Ihnen vor Mandatsübernahme eine konkrete Kostenschätzung.

Haben Sie Fragen zu Scheidung?

Unsere Anwälte stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.